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12.11.2014 / Ausland / Seite 2

Urteil gegen Migrantenrechte

EuGH billigt Sperre von Hartz-IV-Leistungen für Zuwanderer aus EU

Deutschland kann arbeitslosen und nicht arbeitsuchenden Zuwanderern aus anderen EU-Ländern in bestimmten Fällen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Die Bundesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände sehen damit die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems bestätigt. Auch die EU-Kommission begrüßte das Urteil.

Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leip...

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