Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 14.11.2014, Seite 4 / Inland

Hohe Haftstrafen für Al-Qaida-Mitglieder

Düsseldorf. Im sogenannten Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess hat das Oberlandesgericht die vier Angeklagten zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Gerichts verhängte am Donnerstag Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren Haft. »Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten im Auftrag der Al-Qaida-Führung Terroranschläge in Deutschland verüben sollten und wollten«, sagte ein Gerichtssprecher. Der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hält den 33jährigen für das bislang ranghöchste Al-Qaida-Mitglied vor einem deutschen Gericht und hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Jamil S. (34) und Amid C. (23) wurden wegen der gleichen Vorwürfe zu sieben und fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte, Halil S. (30), erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Wohngemeinschaft der jungen Muslime in der Nähe der Düsseldorfer Universität war rund um die Uhr observiert worden. Als die Aktivitäten in der Wohnung und die Einkäufe der Männer nach Meinung der Beobachter auf den Bau einer Bombe hindeuteten, wurden drei von ihnen am 29. April 2011 festgenommen. Der vierte wurde in Bochum gefasst. Fünf Wochen später soll im Versteck Osama bin Ladens in Pakistan ein Schreiben gefunden worden sein, das darauf hinweist, dass der Hauptangeklagte mit dem Auftrag nach Europa entsandt wurde, ein Blutbad anzurichten. (dpa/jW)