BGH urteilt zu »Richtigstellung«
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geklärt, welche Rechte die Betroffenen von Verdachtsberichten in den Medien haben, wenn sich erhobene Vorwürfe später als falsch herausstellen. Ein Recht auf »Richtigstellung« haben Betroffene laut dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil nur dann, wenn der Verdachtsbericht »vorverurteilend« war. Sollten die Medien dagegen einen »Mindestbestand an Beweistatsachen« dargelegt haben und der Verdacht dann später ausgeräumt werden, genügt es, dass darüber in einer »nachträglichen Mitteilung« berichtet wird. (Az. VI ZR 76/14) (AFP/jW)
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