Sieg für Suchtmittelhersteller
Bundesverwaltungsgericht lehnt Einstufung von E-Zigaretten als Arzneimittel ab. Verbreitung als Alternative zum Glimmstengel damit gesichert
Sven EichstädtDie elektronische Zigarette könnte schon bald die herkömmliche ablösen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag mit gleich drei Grundsatzurteilen den Weg für eine stärkere Verbreitung der Nikotinverdampfung freigemacht - und damit Freude bei der Industrie ausgelöst.
Deren Hoffnungen ruhen nämlich auf der E-Zigarette, seit mit den strengen Nichtraucherschutzgesetzen in Europa und den USA das Rauchen sozial immer stärker geächtet wird und an immer we...
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