Konzerne dürfen nach Mitgliedschaft fragen
Erfurt. Konzerne haben unter Umständen das Recht, ihre Beschäftigten nach der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft zu fragen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am vergangenen Dienstag in Erfurt entschieden. Die Richter lehnten den Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab, die Frage generell zu untersagen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte (Aktenzeichen: 1 AZR 257/13). Eine entsprechende Klage auf Unterlassung gegen die Stadtwerke München wurde abgewiesen.
Im konkreten Fall aus dem Jahr 2010 hatten die Stadtwerke als Betreiber des Nahverkehrs ihre Mitarbeiter aufgefordert mitzuteilen, ob sie GDL-Mitglied sind. Sie hatten einen Tarifabschluss mit der Gewerkschaft ver.di erzielt, nicht jedoch mit der GDL. Das Unternehmen gab an, deshalb wissen zu wollen, auf welche Mitarbeiter der neue Tarifvertrag anzuwenden sei. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, in einer Arbeitskampfsituation wie in diesem Fall dürfe der Konzern grundsätzlich nicht nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Der Unterlassungsantrag der GDL hatte dennoch keinen Erfolg, da er sich nicht auf den vorliegenden Fall beschränkte, sondern alle denkbaren Fallgestaltungen umfasste. (dpa/jW)
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