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28.11.2014 / Inland / Seite 5

Recht auf freien Sonntag gestärkt

Bundesverwaltungsgericht erklärt viele Ausnahmen vom Arbeitsverbot in Hessen für nichtig

Sven Eichstädt

Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist der Bundesrepublik durch das Grundgesetz in der Regel untersagt. Dieses Verfassungsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch abend in einem Grundsatzurteil gestärkt.

Seit fast 100 Jahren ist das Recht auf arbeitsfreie Sonn- und Feiertage in Deutschland Verfassungsbestandteil. In Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung war im August 1919 festgehalten worden, dass »der Sonntag und die staatlich anerkannten F...

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