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Aus: Ausgabe vom 29.11.2014, Seite 16 / Aktion

Online-Logbuch (6)

Aktion
Von André Scheer

Wenn Journalisten sich mit anderen Dingen beschäftigen müssen als mit Recherchieren und Schreiben, sind sie frustriert. Wenn Onlineabonnenten ihre bestellten Leistungen nicht bekommen, sind sie es ebenso. Wenn Kosmonauten nur theoretische Physik pauken, aber niemals in einem Raumschiff abheben dürfen, befriedigt sie das ebenfalls nur bedingt.

So ging es uns in den vergangenen Wochen, denn unser »Sputnik«, der Relaunch der Tageszeitung junge Welt, hob Anfang Oktober zwar ab - aber der Jubel in der Bodenstation machte bald ernsten Mienen Platz. In der gedruckten Ausgabe funktioniert die neue Gestaltung und kommt sehr gut an. Auch der neue Internetauftritt fand - abgesehen von viel Detailkritik - ein positives Echo. Doch es bleiben viele Störungen in unserem Internetauftritt, und die Techniker unserer Raumfahrtbehörde haben eifrig versucht, den Satelliten dazu zu bringen, seine Signale auch in Gestalt des E-Mail-Newsletters sowie der E-Pub- und PDF-Versionen zur Erde zu senden. Wie unsere Onlineabonnenten merken mussten: Es funktionierte nicht.

Wir haben inzwischen ein Versorgungsraumschiff mit einer Ersatzmannschaft hinterhergeschickt. Die gute Nachricht: In den nächsten Tagen dürften, wenn nicht andere unvorhergesehene Störungen auftreten - Kometeneinschlag, Angriff von Außerirdischen -, wieder Signale des Satelliten in Gestalt von E-Mails auf der Erde - also bei den Abonnenten - eintreffen. Bis Mitte Dezember, so die Vorgabe, soll unser »Sputnik« wieder voll arbeiten, sollen also alle Leistungen wieder angeboten werden.

Inzwischen haben wir uns aber auch schon Gedanken gemacht, wie wir die neue Freiheit nutzen wollen, wenn wir uns nicht mehr nur um die Technik kümmern müssen. Eine Reihe neuer Features ist in Planung, von denen - auch als eine gewisse Wiedergutmachung - zunächst nur unsere Onlineabonnenten profitieren werden. Es darf gehofft (und abonniert) werden.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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