Aus: Ausgabe vom 10.12.2014, Seite 5 / Inland
Kein Anspruch auf Witwerrente
Darmstadt. Ein Witwer hat sieben Monate nach der Hochzeit keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Das hat das hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, besteht kein Anspruch für die Witwe oder den Witwer, wie das Gericht mitteilte. Den gebe es nur, wenn besondere Umstände eine sogenannte Versorgungsehe widerlegten. Das sei hier aber nicht der Fall. Geklagt hatte ein Mann aus Frankfurt. Im Juni 2008 hatte er seine schwer krebskranke langjährige Partnerin geheiratet. Sieben Monate später starb sie. Die Rentenversicherung lehnte es ab, dem Mann Witwerrente zu zahlen.
(Az.: L 2 R 140/13)
(dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Bisher hatten wir mehr Einblicke in die Praxis«
vom 10.12.2014 -
Geldgeber der Verbrecher
vom 10.12.2014 -
Sammelabschiebung
vom 10.12.2014 -
»Unser Ziel war, die Fluggäste zu informieren«
vom 10.12.2014 -
Programm: Frau Merkel
vom 10.12.2014