Aus: Ausgabe vom 10.12.2014, Seite 5 / Inland
Verfassungsklage zur Jugendhilfe gekippt
Münster. Das Land Nordrhein-Westfalen muss Kommunen und Kreise laut einem Gerichtsurteil nach einer Gesetzesänderung des Bundes beim Vormundschafts- und Betreuungsrecht nicht finanziell entlasten. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster am Dienstag verkündet. Damit wiesen die obersten NRW-Richter die Klage von elf Städten und drei Kreisen gegen die Landesregierung zurück. Die Kläger bleiben damit auf zusätzlichen Kosten bei der Jugendhilfe sitzen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Bisher hatten wir mehr Einblicke in die Praxis«
vom 10.12.2014 -
Geldgeber der Verbrecher
vom 10.12.2014 -
Sammelabschiebung
vom 10.12.2014 -
»Unser Ziel war, die Fluggäste zu informieren«
vom 10.12.2014 -
Programm: Frau Merkel
vom 10.12.2014