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Aus: Ausgabe vom 12.12.2014, Seite 5 / Inland

Teilerfolg für geprellte Anleger

Karlsruhe. Im größten Anlegerschutzprozess Deutschlands haben die Kläger vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht erkannte im sogenannten Verkaufsprospekt für den dritten Börsengang des einstigen Staatsunternehmens Deutsche Telekom im Jahr 2000 einen schwerwiegenden Fehler, wie der BGH am Donnerstag mitteilte. In diesem Punkt muss das Musterverfahren um rund 80 Millionen Euro Schadensersatz vom Oberlandesgericht Frankfurt neu entschieden werden.

Insgesamt rund 17.000 Kläger werfen der Telekom vor, sie in die Irre geführt zu haben. Sinkende Aktienkurse hatten ihnen Verluste eingebrockt. Aus den von der Telekom im Prospekt veröffentlichten Informationen habe selbst ein bilanzkundiger Anleger die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse im Jahr 1999 und die sich daraus ergebenden Risiken nicht ableiten können, so das Gericht. Die ebenfalls strittige Bewertung der Telekom-Immobilien zur Bilanzeröffnung bewerteten die Karlsruher Richter aber als rechtens. (dpa/jW)