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Aus: Ausgabe vom 17.12.2014, Seite 15 / Antifaschismus

Hoffnung auf Prozess gegen Ex-SS-Mann

 

Krefeld. Zur sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Hauptverfahrens gegen einen früheren SS-Mann wegen mehrfacher Beihilfe zum Mord im westfranzösischen Oradour-sur-Glane hat die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. den zuständigen Oberstaatsanwalt in Dortmund ermutigt. Von einer »vermutlich letzten Gelegenheit«, die 1944 verübten »Verbrechen gegen die Menschlichkeit gerichtlich aufzuklären« sprach die Bundesgeschäftsführerin der Vereinigung, Rechtsanwältin Ursula Mende in dem Schreiben vom Montag. Das Landgericht Köln hatte die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt, weil dem Beschuldigten eine aktive Beteiligung an der Mordaktion nicht mehr nachweisbar sei. Am 10. Juni 1944 hatten SS-Einheiten in Oradour-sur-Glane 624 Bewohner eines Dorfes umgebracht. Die für Nazikriegsverbrechen zuständige Staatsanwaltschaft in Dortmund hatte den zur Tatzeit 19jährigen vor der Jugendkammer angeklagt. Die Höchststrafe läge damit bei zehn Jahren. Eine Verjährung tritt aber bei Tötungsdelikten auch in solchen Fällen nicht ein. (dpa/jW)

 

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