Aus: Ausgabe vom 20.12.2014, Seite 10 / Feuilleton
Leichen im Sinne des Gesetzes
Der Leichenpräparator Gunther von Hagens darf in Berlin ein »Körperwelten«-Museum eröffnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht am Freitag. Die Ausstellungsmacher brauchen demnach keine Genehmigung nach dem Bestattungsgesetz. Die plastinierten Körper seien keine Leichen im Sinne des Gesetzes, begründete der Vorsitzende Richter Björn Schaefer. Der Bezirk Mitte hatte das anders gesehen und die Dauerausstellung am Fuße des Fernsehturms untersagt. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Feuilleton
-
Nachschlag: Unterschätzte Gefahr
vom 20.12.2014 -
Zwei Damen im Rollstuhl
vom 20.12.2014 -
Last Action Hero
vom 20.12.2014 -
Huhu, Trance-Fanfaren-Matsch!
vom 20.12.2014 -
Das russische Bauhaus
vom 20.12.2014 -
Problem Nummer 1
vom 20.12.2014 -
Vorschlag
vom 20.12.2014