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Aus: Ausgabe vom 20.12.2014, Seite 4 / Inland

Bundesrat beschließt Familienpflegezeit

Berlin. Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern künftig die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Der Bundesrat ließ am Freitag ein entsprechendes Gesetz passieren. Künftig gibt es neben der Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen, auch einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit in Firmen mit mindestens 25 Beschäftigten. Die Wochenarbeitszeit kann dann auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie ist wie bisher kurzfristig eine Auszeit von zehn Tagen möglich, um die Pflege zu organisieren. Neu ist, dass dafür künftig Lohnersatz gezahlt wird. Hinzu kommt der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen zum Ausgleich des fehlenden Einkommens während monatelanger Pflegezeiten. (dpa/jW)

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