8,50 Euro gilt ab 00:01 Uhr
Wenn das Silvesterfeuerwerk seinen Höhepunkt erlebt, startet die neue Lohnuntergrenze. DGB pocht auf Umsetzung sofort
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt Unternehmer davor, den neuen gesetzlichen Mindestlohn nicht direkt von seinem Start zu Neujahr an komplett umzusetzen. »Der Mindestlohn gilt ab 00.01 Uhr in der Neujahrsnacht – zum Beispiel für die Menschen, die in dieser Nacht im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in Berlin. Der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro.
Wenn es Beschäftigte gebe, die um ihren Lohn geprellte würde...
Artikel-Länge: 2585 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.