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Aus: Ausgabe vom 15.01.2015, Seite 2 / Inland

Urteil: BAföG-Regelung für Miete rechtens

Mainz. Studierende, die mit ihren Eltern leben, müssen mit weniger BAföG auskommen. Das gelte auch, wenn die Eltern Sozialleistungen beziehen, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der klagende Student wollte einen Mietzuschuss von 224 Euro statt der ihm zugesprochenen 49 Euro, da seine Mutter Hartz IV beziehe und er anteilig Mietkosten bezahle. Das Gericht lehnte seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. Wer mit seinen Eltern zusammenlebe, erhalte laut der BAföG-Regelung immer die niedrigere Pauschale für den Mietzuschuss. (dpa/jW)

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