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Aus: Ausgabe vom 21.01.2015, Seite 4 / Inland

Haasenburg-Heime: Erzieher verurteilt

Lübben. Gut ein Jahr nach Schließung der Haasenburg-Heime in Brandenburg ist ein früherer Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Das Amtsgericht Lübben verhängte am Dienstag eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Zudem muss der 29jährige eine Geldauflage von 1.000 Euro zahlen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus. Der Angeklagte hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugegeben, im November 2013 zu einer damals 15 Jahre alten Heimbewohnerin eine sexuelle Beziehung gehabt und mehrfach mit ihr geschlafen zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in rund 50 Verfahren gegen Erzieher und Betreiber der Haasenburg-Heime Vorwürfe wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung. Eine Untersuchungskommission stellte im Oktober 2013 gravierende Mängel fest. Im Dezember 2013 wurde der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis entzogen. (dpa/jW)

 

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