Einigung auf Prostitutionsgesetz
Berlin. Die Bundesregierung hat sich in der Nacht zu Mittwoch auf ein Prostitutionsgesetz geeinigt. So wird eine Kondompflicht und eine regelmäßige verpflichtende medizinische Konsultation festgeschrieben. Darüber hinaus ist eine Anmeldepflicht für Prostituierte vorgesehen. Eine Heraufsetzung des Mindestalters wird es jedoch nicht geben. Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, warnte, durch die Meldepflichten werde die Prostitution ins Hinterzimmer abgedrängt. Auch der Verein »Doña Carmen«, der sich die Rechte von Prostituierten einsetzt, kritisiert die Regelungen scharf: »Das neue Antiprostitutionsgesetz der Bundesregierung ist der praktizierte Generalverdacht gegen eine Berufsgruppe, die damit offiziell zu einer gesellschaftlichen ›Risikogruppe‹ deklariert und stigmatisiert wird.« (dpa/jW)
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