Aus: Ausgabe vom 17.02.2015, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Urteil: Keine Pauschale bei Dispoüberziehung
Hamburg. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen von der Deutschen Bank bei geduldeten Überziehungen von Dispositionskrediten pauschal verlangten Mindestbeitrag von 6,90 Euro für unzulässig erklärt. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Montag in Berlin mit. Er hatte gegen die Pauschale geklagt und von dem Gericht in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Urteil fiel demnach bereits im Dezember. Es ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank hat nach Angaben des vzbv Revision eingelegt. In seiner Urteilsbegründung bezeichnete das Gericht die verlangte Pauschale als sittenwidrig. Bei sehr geringen Überziehungen resultiere aus ihr eine »exorbitant hohe Gegenleistung« des Kunden, schrieben die Richter. (AFP/jW)
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