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Aus: Ausgabe vom 19.02.2015, Seite 4 / Inland

Begrenzung von Nebenklageanwälten gefordert

München. Der Prozess um die Morde des neofaschistischen »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) kostete laut dem Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) München, Karl Huber, bislang fast 30 Millionen Euro. Dem Münchner Merkur sagte Huber am Mittwoch, jeder Prozesstag schlage mit gut 150.000 Euro zu Buche. Wesentlich trügen dazu die Kosten für Personal, für Verteidiger und Nebenkläger bei. Die hohen Ausgaben nutzte Huber dazu, eine Änderung der Nebenklägerregelung zu verlangen. »Der Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger vertreten«, so der OLG-Präsident. Man müsse bedenken, »dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen haben«, während für den Prozess selbst viel Geld ausgegeben werde. (jW)

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