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Aus: Ausgabe vom 24.02.2015, Seite 5 / Inland

Edathy-Prozess: Einstellung möglich

Verden. Der Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Besitzes von Nacktfotos Minderjähriger könnte mit einer Einstellung gegen Geldauflage enden. Nach kontroverser Diskussion einigten sich Staatsanwalt und Verteidiger zu Prozessbeginn am Montag vor dem Landgericht Verden, darüber zu reden. Voraussetzung für eine Einigung ist nach den Worten von Staatsanwalt Thomas Klinge, dass Edathy das ihm zur Last Gelegte zugibt. Bisher hat er es bestritten. Die Anklagebehörde wirft dem 45jährigen vor, im November 2013 über das Internet kinderpornografische Videos und Bilder gekauft zu haben.

Noch bevor Klinge die Anklageschrift vortragen konnte, beantragte Verteidiger Christian Noll die Einstellung. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, argumentierte er mit Verweis auf Ermittlungsverfahren gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig und andere Personen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats.

Nach einem MDR-Bericht sollen 60 Politiker, Ermittler und Amtsträger noch vor der Hausdurchsuchung bei Edathy von dem Verdacht gegen ihn gewusst haben. Die Liste sei dem Expolitiker bei seiner Befragung im Dezember vorgelegt worden, sagte die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Bundestages, Eva Högl (SPD), dem Sender am Montag.

(dpa/jW)