Aus: Ausgabe vom 23.03.2015, Seite 10 / Feuilleton
Tierischer Lärm
Amtsrichter in Mönchengladbach verhandeln über die Klage eines Anwohners, der an einem Tiergarten wohnt. Der Mann fühlt sich um den Schlaf gebracht, wenn nachts Hähne und Pfaue schreien. Seinem Vorschlag, die Tiere nachts einzusperren, war der Tierpark nicht nachgekommen. Für Tierlaute gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Die Richter prüfen, ob der Mann durch die Geräusche wesentlich beeinträchtigt werde. Am Dienstag sollen dazu weitere Zeugen vernommen werden. (dpa/jW)
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