Aus: Ausgabe vom 25.03.2015, Seite 2 / Inland
Gericht weist Klage gegen RWE ab
Essen. Am Dienstag hat das Landgericht Essen eine Schadensersatzklage russischer Investoren gegen den Energiekonzern RWE für unzulässig erklärt. Hintergrund ist der geplatzte Einstieg von RWE in den russischen Strommarkt im Jahr 2008. Der russische Sintes-Konzern wirft RWE vor, sich unberechtigt von den gemeinsamen Plänen zur Beteiligung am russischen Versorger TGK-2 verabschiedet zu haben. Entsprechend fordert Sintes 700 Millionen Euro plus Zinsen als Schadensersatz. Dies wies das Essener Landgericht mit Verweis auf einen in London getroffenen Schiedsspruch ab. Eine Klage gegen Ex-RWE-Chef Jürgen Großmann sei hingegen zulässig. (Reuters/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Sie möchte, dass das Land in Haftung genommen wird«
vom 25.03.2015 -
»Causa Berger« zwingt zu Rücktritt
vom 25.03.2015 -
Vorstand zum Rapport
vom 25.03.2015 -
Wenig frisches Geld für Afrika
vom 25.03.2015 -
Ausverkauf der City
vom 25.03.2015 -
»Es ist kein juristischer Erfolg zu vermelden«
vom 25.03.2015