Aus: Ausgabe vom 16.04.2015, Seite 5 / Inland
Karlsruhe stärkt Rechte von Häftlingen
Karlsruhe. Häftlinge müssen im Gefängnis menschenwürdig behandelt werden. Mit dieser Klarstellung folgte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines ehemaligen Gefangenen in Kassel, der im September 2010 länger als einen Tag nackt in einer Zelle festgehalten und dabei mit einer Videokamera überwacht wurde. Die Entscheidung wurde am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht. Dem Landgericht Kassel, das die Maßnahmen als rechtmäßig bestätigt hatte, warf das Verfassungsgericht »eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts« vor. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
G-7-Bootsfahrt mit Scharfschützengeleit
vom 16.04.2015 -
Hunderttausende warten
vom 16.04.2015 -
»Hartz IV wirkt auf die ganze Gesellschaft«
vom 16.04.2015 -
Dienstleistungsgewerkschaft erhöht Druck
vom 16.04.2015 -
»Wir öffnen selber die digitalen Türen sperrangelweit«
vom 16.04.2015 -
Streit um Gorleben neu entbrannt
vom 16.04.2015 -
Atomwaffenbasis als Ausflugsziel
vom 16.04.2015