SS-Buchhalter bekennt »moralische Schuld«
Lüneburg. Mit einem Schuldeingeständnis des Angeklagten hat am Dienstag in Lüneburg der Prozess gegen Oskar G. wegen seiner früheren Tätigkeit als SS-Buchhalter im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau begonnen. Durch seine Arbeit dort habe er sich »moralisch mitschuldig gemacht« an der Ermordung von Millionen Menschen, sagte der 93jährige in einer persönlichen Erklärung. »Diese moralische Schuld bekenne ich auch hier, mit Reue und Demut vor den Opfern.«
Juristisch schuldig bekannte der Angeklagte sich hingegen ausdrücklich nicht. »Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden«, sagte er an die Richter gewandt. G. muss sich wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 Menschen verantworten, weil er während der sogenannten Ungarn-Aktion im Frühsommer 1944 Dienst im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau hatte. Damals waren binnen weniger Wochen weit mehr als 400.000 Juden aus Ungarn in das Todeslager verschleppt, die meisten von ihnen sofort ermordet worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft G. vor, als Buchhalter in der Lagerverwaltung das den Opfern abgenommene Bargeld erfasst zu haben, obwohl er wusste, dass Auschwitz-Birkenau der massenhaften Ermordung von Menschen während des Holocausts diente. Außerdem soll er das von den Opfern zurückgelassene Gepäck bewacht haben. Durch seine Tätigkeit habe G. das fortlaufende Tatgeschehen unterstützt und einen »zumindest untergeordneten Beitrag« dazu geleistet, sagte Staatsanwalt Jens Lehmann bei der Verlesung der Anklage. Der »reibungslose Ablauf« der Menschenvernichtung sei nur möglich gewesen durch die »zuverlässige Arbeit« der Bediensteten in den Vernichtungslagern. (AFP/jW)
Mehr aus: Antifaschismus
-
Dauerhafter Erinnerungsort
vom 22.04.2015 -
»Schuldige als Zeugen«
vom 22.04.2015