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Aus: Ausgabe vom 25.04.2015, Seite 16 / Aktion

Allein machen sie dich ein

Gemeinsam demonstrieren am 1. Mai
Von Claudia Wrobel
Die Stärke der Gewerkschaften entspringt aus gemeinsamen Interes
Die Stärke der Gewerkschaften entspringt aus gemeinsamen Interessen der abhängig Beschäftigten

Der Kampftag der Arbeiterinnen und Arbeiter wird oft als Ritual belächelt, dem eben keine Kampfkraft mehr entspringt. Dabei ist die gemeinsame Organisierung der Beschäftigten heute so notwendig wie eh und je. Sei es bei dem Onlineversandhändler Amazon, der ver.di die Verhandlungen über einen Tarifvertrag verweigert, von guten Arbeitsbedingungen ganz zu schweigen, oder bei der ehemals staatlichen Deutschen Bahn, die die beiden Gewerkschaften, die bei ihr Verbesserungen für die Beschäftigten durchsetzen wollen, gegeneinander ausspielt. Exemplarisch für die versuchte Vereinzelung der abhängig Beschäftigten schon zu Beginn ihres Berufslebens steht das Verhalten des Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikums. Dieses weigerte sich, den Tarifvertrag für Azubis im öffentlichen Dienst anzuwenden, sondern versprach statt dessen individuelle Gehaltsverbesserungen. Die Pflegeschüler nahmen dies nicht hin und haben Anfang der Woche gestreikt. All dies beweist, dass die Stärke der Arbeiterinnen und Arbeiter noch immer nur aus der Organisierung und dem gemeinsamen Eintreten für die eigenen Interessen kommen kann.

Doch diese Stärke muss sich entwickeln – etwa über das Erkennen welche die gemeinsamen Interessen sind und inwiefern sie sich von denen des Kapitals unterscheiden – und kann nicht staatlich verordnet werden. Die Bundesregierung versucht gerade, mit dem »Tarifeinheitsgesetz« eine juristische Regelung durch den Bundestag zu peitschen, die angeblich das so menschliche Füreinander-Einstehen unterstützen soll, in Wahrheit allerdings einen Angriff auf die Gewerkschaften bedeutet.

Es soll eben nicht darum gehen, durch Kampfkraft das Beste durchzusetzen, sondern es wird die Konkurrenz zwischen den Beschäftigtenorganisationen angeheizt, das Streikrecht beschnitten und die Position der Unternehmen gefestigt, da nur die Mehrheitsgewerkschaft in einem Betrieb überhaupt einen Tarifvertrag abschließen dürfen soll. Es ist kein Wunder, dass sich ausschließlich Vertreter von Unternehmensverbänden öffentlich positiv auf den Gesetzentwurf beziehen, der nach Meinung etlicher Verfassungsrechtler gegen das Grundgesetz verstößt.

»Die Arbeit der Zukunft gestalten wir!« – so das Motto des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für die diesjährigen 1.-Mai-Demonstrationen. Wenn der DGB wirklich eine Zukunft haben will, in der er die Arbeitsbedingungen gestalten kann, muss er sich zuerst gegen die Angriffe aus der Politik wehren. Die junge Welt berichtet über all diese Kämpfe, die zeigen, dass Beschäftigte keine Zugeständnisse erwarten dürfen, sondern sich offensiv wehren müssen. Nicht nur, aber auch am 1. Mai.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • 1. Mai

    1. Mai

    Internationaler Kampf- und Feiertag der Arbeiterklasse

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