jW-Auflage: 168.000
So eine hohe Auflage hatte die junge Welt seit 1990 noch nie: Zu den regulären kommen weitere 140.000 Exemplare, die von vielen Helfern an deutlich über 200 Orten in Deutschland, der Schweiz und in Österreich am 30. April und am 1. Mai verteilt werden.
Falls Sie zu den aktiven Unterstützerinnen und Unterstützern gehören, bitten wir Sie, auf drei Dinge besonders zu achten: 1. Anlieferung: Bringen Sie am Anlieferort für Ihre Exemplare einen gut sichtbaren Zettel mit den letzten Regieanweisungen an: Wo sollen die Zeitungen abgelegt werden? Wo kann man anrufen oder klingeln, falls Fragen bleiben? Bitte dick mit Filzstift junge Welt draufschreiben. Die Anlieferung erfolgt am 30. April morgens. Und wenn bis 12.00 Uhr noch nichts passiert ist: Rufen Sie unser Einsatztelefon an (030-536355-80 oder -81,-82). Falls Sie Ihre Zeitungen über einen Kiosk bekommen, ist zu beachten, dass die Zeitungen schon ziemlich früh da sind – und der Kioskbetreiber oft zweimal nachsehen muss, wo der Packen liegt. 2. Probeabo und Kioskgutschein: Nutzen Sie Ihre Verteilung auch für das Werben von kostenlosen Probeabonnements. Und weisen Sie auf den Gutschein auf der Titelseite der Ausgabe hin: Dafür bekommt man in den Folgetagen eine weitere jW am Kiosk. 3. Ergebnisse melden: Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns von Ihrer Aktion Fotos und einen kurzen Bericht zu den Ergebnissen schicken würden.
Und falls Sie in diesem Jahr nicht zu den verteilenden Unterstützern gehören: Mit der Verteilaktion startet unsere Kioskkampagne! Werben Sie deshalb in Ihrem Freundeskreis für den Kauf dieser Zeitung am Kiosk. Fragen Sie Ihren Lieblingskiosk, ob er nicht die junge Welt in das Sortiment aufnehmen will. Kaufen Sie doch die 1.-Mai-Ausgabe am 30. April am Kiosk und geben Sie diese oder den Kioskgutschein auf der Titelseite an Interessierte weiter. Mit unseren gemeinsamen Aktivitäten wollen wir erreichen, dass möglichst viele Menschen die junge Welt neu für sich entdecken und nach dem 1. Mai ihre Zeitung regelmäßig am Kiosk holen. Denn nur was der Bauer kennt, liest er auch.
Aktionsbüro
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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vom 25.04.2015