Hartz IV: Ausforschung ist rechtmäßig
Kassel. Hartz-IV-Bezieher müssen es hinnehmen, dass das Jobcenter die in der Behörde gemachten Angaben mit den Daten des Bundeszentralamts für Steuern abgleicht. Der Eingriff sei nicht unverhältnismäßig und diene dazu, Missbrauch zu vermeiden, entschied am Freitag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: B 4 AS 39/14 R). In einem automatisierten Verfahren gleichen die Jobcenter jeweils zu Beginn eines Quartals ihre Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern ab – insgesamt sind es 24 Millionen Abfragen im Jahr. Dagegen klagte ein Erwerbsloser aus Bochum. Der Datenabgleich bedeute ein »dauerhaftes Ermitteln ins Blaue hinein« und sei daher unverhältnismäßig. Sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde verletzt. Wie schon die Vorinstanzen wies nun auch das BSG die Klage ab. (AFP/jW)
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