Aus: Ausgabe vom 02.05.2015, Seite 5 / Inland
Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose
Berlin. Nach einiger Verunsicherung bei potentiellen Organspendern hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Feststellung des Hirntodes verschärft. Künftig muss einer der beiden Ärzte, die den Hirntod diagnostizieren, Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein, sich also mit Nerven, Gehirn und Rückenmark auskennen. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Donnerstag, dass die überarbeiteten Richtlinien der BÄK genehmigt worden seien. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Die Feststellung des Hirntodes ist Voraussetzung für eine Organspende. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Kreuzberg blieb friedlich
vom 02.05.2015 -
Reiterstaffel gegen Maidemo
vom 02.05.2015 -
»Hinter Schloss und Riegel«
vom 02.05.2015 -
In die Offensive kommen
vom 02.05.2015 -
Kein Schadenersatz für Bundeswehr-Opfer
vom 02.05.2015 -
»Trotz aller Rückschläge werden wir feiern«
vom 02.05.2015 -
Kompatible Kriegstechnik
vom 02.05.2015 -
Coca-Cola schlürft sie alle aus
vom 02.05.2015 -
»Wir haben weiter großen Fragebedarf«
vom 02.05.2015