Aus: Ausgabe vom 11.05.2015, Seite 4 / Inland
Länder legen neue Beweise vor
Berlin. Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem Bundesverfassungsgericht in dieser Woche Hunderte neue Beweise vorlegen. Wie der Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) der Deutschen Presseagentur sagte, wollen sie den Karlsruher Richtern unter anderem Einsicht in Akten des Verfassungsschutzes gewähren. Karlsruhe hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai weitere Belege für das antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei sowie klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte. (dpa/jW)
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