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Aus: Ausgabe vom 19.05.2015, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Kaum Arbeitsschutz prekär Beschäftigter

Düsseldorf. Minijobber, Menschen in Leiharbeit und mit Werkverträgen profitieren einer Untersuchung zufolge weniger von Arbeits- und Gesundheitsschutz als andere Mitarbeiter. Zwar seien die sogenannten atypisch Beschäftigten ihren Kollegen in diesen Fragen rechtlich weitgehend gleichgestellt, in der Praxis gebe es aber große Unterschiede, heißt es in einer am Freitag von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichten Untersuchung. Beschäftigte mit lediglich kurzen Einsatzzeiten in einem Betrieb seien oft von Arbeitsschutzmaßnahmen wie regelmäßigen Unterweisungen ausgeschlossen, heißt es in der Analyse von Soziologen der Universitäten Trier und Jena. Auch bei der Betreuung der Betroffenen durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte gebe es Mängel. Bei Leiharbeit sei es ein Problem, dass Ver- und Entleihbetrieb gemeinsam für die Sicherheit verantwortlich seien und sich somit »in vielen Fällen niemand zuständig fühlt«.

Erwerbstätige mit unbefristeter Vollzeitstelle gäben zu 57 Prozent an, dass es in ihrem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen gebe, schreiben die Wissenschaftler gestützt auf Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. 58 Prozent der unbefristeten Vollzeitkräfte berichten demnach von Gesundheitsförderung in ihrer Firma. Unter den Teilzeitkräften und befristet Beschäftigten lägen die Quoten jeweils bei 43 Prozent, Leiharbeiter profitierten zu lediglich 29 Prozent von Gesundheitsförderung. Je weiter ein Beschäftigter von einem Normalarbeitsverhältnis entfernt sei, desto stärker sänken die Standards.

Zwei Branchen, die Schlachtindustrie und die häusliche Pflege, nahmen die Wissenschaftler für ihre Untersuchung genauer unter die Lupe. In der Schlachtindustrie sei vielerorts nur noch jeder zehnte regulär beschäftigt. Viele andere Mitarbeiter, insbesondere aus Osteuropa, versuchten, die geringen Löhne durch 12- bis 14-Stunden-Tage auszugleichen. »Dieses gesundheitsverschleißende Verhalten« könne die überbetriebliche Arbeitsaufsicht kaum eindämmen. Zugleich setzten sich häufig weder Unternehmen noch Entsenderfirmen in solchen Fragen für die Beschäftigten ein. Migranten in der häuslichen Pflege hätten ebenfalls mit Missständen zu kämpfen, konstatieren die Forscher. Da Kontrollmechanismen fehlten, seien arbeitsrechtliche Normen in Privathaushalten kaum durchzusetzen. Viele Migranten seien hier vollständig vom Gutdünken der jeweiligen Familien abhängig.

Die Autoren fordern, die Arbeitsschutzbedingungen insgesamt zu verbessern und appellieren an die Stammbelegschaften, »die sich organisieren können«, die Rechte der prekarisierten Kollegen mitzuvertreten. Sie gehen davon aus, dass das Problem immer größer wird: »Die seit Jahren anhaltende Erosion der Normalarbeit hat die Richtung vorgegeben.« (AFP/jW)

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