Flüchtlinge dürfen in besetzter Schule bleiben
Berlin. Flüchtlinge, die in Berlin-Kreuzberg seit Ende 2012 in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule leben, müssen vorerst nicht mit einer Räumung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag in einem Eilverfahren entschieden. Im Februar 2015 hatte das Bezirksamt die letzten verbliebenen Bewohner per Aushang zum Auszug aufgefordert. Die Rechtmäßigkeit der Anordnung sei zweifelhaft, so das Gericht. Das ehemalige Schulgebäude diene keinem unmittelbaren öffentlichen Zweck. Da zudem streitig sei, ob der Aufenthalt im Gebäude durch vertragliche Vereinbarung erlaubt sei, sei die zivilgerichtliche Klärung vorrangig. (jW)
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