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Aus: Ausgabe vom 30.05.2015, Seite 5 / Inland

Zeitarbeitsgewerkschaft bleibt tarifunfähig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die rückwirkend geltende Tarifunfähigkeit der »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen« (CGZP) bestätigt. Die Arbeitsgerichte hätten keine Fehler gemacht, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2012 bestimmt, dass die CGZP nie tariffähig war und daher keine entsprechenden Verträge abschließen kann. Die Rechtsprechung galt rückwirkend bis 2003. Betroffene Zeitarbeiter, die wegen der Vereinbarungen der CGZP weniger Lohn erhalten hatten, konnten so nachträglich mehr Geld einklagen. (dpa/jW)

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