Landgericht bestätigt Berliner Mietspiegel
Berlin. Das Landgericht Berlin hat die Mieterhöhung eines Vermieters mit Verweis auf den Mietspiegel bereits im April für nichtig erklärt, berichtete der Tagesspiegel am Donnerstag. Dass das Urteil erst jetzt über die Justizpressestelle verbreitet wurde, ist brisant, da diese bereits am 11. Mai ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg veröffentlicht hatte, das den Berliner Mietspiegel und damit die Mietpreisbremse grundsätzlich in Frage stellt. Der Richterspruch des Landgerichts wurde hingegen verschwiegen. Reiner Wild, Chef des Berliner Mietervereins, erklärte, die Justizpressestelle habe »massiv zur Verunsicherung von Mietern« beigetragen. (jW)
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