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Aus: Ausgabe vom 25.06.2015, Seite 1 / Inland

PKK unterstützt, Aufenthalt entzogen

Luxemburg. Deutschland darf Flüchtlingen das Aufenthaltsrecht nachträglich wieder entziehen, sollten sie eine Organisation unterstützen, die als terroristisch eingestuft wird. Der bereits erteilte Aufenthaltstitel kann widerrufen werden, »wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen«, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. Dies dürfe aber nur nach Einzelfallprüfung geschehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dem EuGH den Fall eines Kurden vorgelegt, dessen Aufenthaltstitel wegen Unterstützung der kurdischen Arbeiterpartei PKK aufgehoben werden sollte.(AFP/jW)

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