Vernetzungsabo
Herrschaft lebt von Segmentierung. Um so wichtiger ist die Zusammenführung von Abwehrkämpfen. Der gemeinsame Protest von Post- und Charité-Mitarbeitern vor dem Kanzleramt war in dieser Hinsicht ermutigend: Von Ver.di organisiert, von jW journalistisch begleitet, medial nicht totzuschweigen. Noch findet so etwas zu selten statt, noch wissen Widerständige zu wenig voneinander. Um das zu ändern, braucht es Mittel zu ihrer Vernetzung, die es, wie die junge Welt beweist, durchaus gibt, von denen aber bei weiten nicht alle Akteure etwas wissen.
Unsere aktuelle Krimisommeraktion bietet Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine hervorragende Gelegenheit, an Fortschritten auf diesem Gebiet mitzuwirken. Schließlich wissen Sie am besten, wo sich in Ihrem Umfeld Widerstand gegen prekäre Arbeitsverhältnisse, Gentrifizierung, Bildungsnotstand, Kulturabbau, Umweltzerstörung und sonstige Segnungen des real existierenden Kapitalismus formiert, wo man sich trifft und diskutiert, Proteste organisiert und solidarische Formen des Zusammenlebens praktiziert. In drei Schritten können Sie zur Bündelung dieser Widerstandskräfte beitragen:
Erstens: Machen Sie in Frage kommende Einrichtungen und Organisationen auf das jW-Sommeraktionsabo aufmerksam. Fragen Sie, ob Interesse an einer Belieferung besteht.
Zweitens: Füllen Sie gemeinsam mit den Interessenten, die das Krimisommerabo selbst bezahlen wollen, den linksseitig abgedruckten Abocoupon (auch unter www.jungewelt.de/abo) aus. Kann der Interessent die Kosten nicht übernehmen, prüfen Sie bitte, ob Sie das für ihn tun wollen.
Drittens: Teilen Sie uns per E-Mail (ihm@jungewelt.de) oder telefonisch (030/53635550) den von Ihnen ausgewählten Neuabonnenten mit. Das gilt auch, wenn keinerlei Kostenübernahme möglich ist. Wir würden dann das gewünschte Aktionsabo aus unserem Spendenfonds finanzieren. Nutzen wir gemeinsam unsere Krimisommeraboaktion, um solidarisches Kämpfen voranzubringen!
Aktionsbüro
Jetzt das jW-Krimisommerabo bestellen: www.jungewelt.de/krimi
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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vom 04.07.2015