Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.07.2015, Seite 4 / Inland

Dreieinhalb Jahre Haft gefordert

Lüneburg. Im Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg hat die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der 94jährige solle wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300 000 Fällen schuldig gesprochen werden, hieß es am Dienstag im Plädoyer der Anklage. Weil die Justiz schon vor Jahrzehnten gegen Gröning hätte vorgehen können, sollten wegen der Verzögerung in der Strafverfolgung bis zu 22 Monate der Haft als bereits verbüßt betrachtet werden. Gröning hatte eine moralische Mitschuld übernommen und eingeräumt, in Auschwitz aus dem Gepäck von Juden genommenes Geld verwaltet und an die SS weitergeleitet zu haben.

(dpa/jW)