Aus: Ausgabe vom 20.07.2015, Seite 4 / Inland
Betreuungsgeld: Urteil am Dienstag
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag, ob das im Sommer 2013 auf Druck der CSU eingeführte Betreuungsgeld wieder abgeschafft werden muss. Die Regelung sieht vor, dass Eltern 150 Euro monatlich bekommen, wenn sie ihr Kind zu Hause erziehen, statt es in einer öffentlich geförderten Kita betreuen zu lassen. In der mündlichen Verhandlung war deutlich geworden, dass die Verfassungsrichter Zweifel an der gesetzlichen Grundlage hierfür haben. Geklagt hatte die SPD-geführte Landesregierung von Hamburg. (AFP/jW)
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