Aus: Ausgabe vom 08.08.2015, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Hohe Zinsen kein Grund für Vertragskündigung
Ulm. Erneuter Erfolg für Kleinsparer mit alten Verträgen: Das Ulmer Landgericht entschied am Freitag für mehrere Verfahren, dass die örtliche Sparkasse ihre Zinsen für lukrative Sparverträge falsch berechnet hat. Entsprechend einem vorangegangenen Urteil aus dem Januar beschloss die zuständige Kammer außerdem, dass die Sparkasse die sogenannten Scala-Verträge nicht einfach kündigen darf. Die Sparkasse wollte aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase Tausende Kunden aus Verträgen herauslocken – ansonsten drohe die Kündigung. Die Bank will Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Der Streit könnte bundesweit Signalwirkung für ähnliche Prozesse haben. (dpa/jW)
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