Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.08.2015, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Mindestlohn II: Prekäres Gastgewerbe

Berlin. Angestellte im Gastgewerbe profitieren vor allen anderen Branchen am meisten vom Mindestlohn. 54 Prozent von ihnen würden ohne die gesetzliche Regelung heute weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Das zeigte die dpa-Infografik GmbH am Mittwoch. »Diese Zahl zeigt, wie dringend notwendig die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war, um ein wenig mehr Gerechtigkeit zu erreichen«, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), das am Folgetag kommentiert. Neben dem Erfolg des Gesetzes decke die hohe Zahl aber auch auf, wie prekär mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe entlohnt werden und wie gering die Tarifbindung sei. Ein gängiges Problem im Gastgewerbe sei außerdem die Nichtgewährung von Pausen und Ruhezeiten, die Überschreitung der Höchstarbeitszeit von zehn Stunden sowie unbezahlte Mehrarbeit, um nur einige »Tricks« der Betriebe zu nennen, den Mindestlohn zu umgehen. »Deshalb heißt es vordringlich: Dokumentation und Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle«, so Rosenberger. »Die zugesagten 1.600 neuen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen schnell geschaffen werden.« (jW)

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