Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 12.08.2015, Seite 4 / Inland

Zeugen Jehovas: Erfolg in Karlsruhe

Karlsruhe. Die Zeugen Jehovas haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen das Land Bremen erzielt. Der Religionsgemeinschaft geht es um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit die Gleichstellung mit anderen Kirchen. Bremen lehnte das in einem Gesetzgebungsverfahren durch den Landtag ab. Diese in Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung festgelegte Zuständigkeit des Parlaments verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni (2BvR 1282/11) erklärte der Zweite Senat die Passage für nichtig, weil sie gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße. Jehovas Zeugen sind bereits in 13 der 16 Bundesländer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. In Nordrhein-Westfalen läuft das Verfahren noch, und in Baden-Württemberg ist ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht anhängig, der zur Zeit aber mit Blick auf die Verfassungsbeschwerde ruht. (dpa/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Inland