Zeugen Jehovas: Erfolg in Karlsruhe
Karlsruhe. Die Zeugen Jehovas haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen das Land Bremen erzielt. Der Religionsgemeinschaft geht es um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit die Gleichstellung mit anderen Kirchen. Bremen lehnte das in einem Gesetzgebungsverfahren durch den Landtag ab. Diese in Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung festgelegte Zuständigkeit des Parlaments verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni (2BvR 1282/11) erklärte der Zweite Senat die Passage für nichtig, weil sie gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße. Jehovas Zeugen sind bereits in 13 der 16 Bundesländer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. In Nordrhein-Westfalen läuft das Verfahren noch, und in Baden-Württemberg ist ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht anhängig, der zur Zeit aber mit Blick auf die Verfassungsbeschwerde ruht. (dpa/jW)
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