Der Einverleibungsvertrag
Am 31. August 1990 unterzeichneten die Verhandlungspartner der BRD und der DDR den Einigungsvertrag, am 20. September wurde er von den Parlamenten beider Staaten angenommen. Er ließ von der Rechtsordnung der DDR nichts mehr übrig
Gregor SchirmerDer konstituierende Rechtsakt zur deutschen Einheit war nicht der sogenannte Einigungsvertrag vom 31. August 1990, sondern der Beschluss der Volkskammer vom 23. August über den »Beitritt« der DDR zur BRD »gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes«. Der Einigungsvertrag (im folgenden EV) war das entsprechende Vollzugsdokument. Nach diesem damaligen Artikel 23 war das Grundgesetz in »anderen Teilen Deutschlands (…) nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.« Die Volkskammer ...
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