Aus: Ausgabe vom 03.09.2015, Seite 5 / Inland
Kein Streikrecht für Kirchen-Beschäftigte
Karlsruhe. Die Gewerkschaft ver.di ist mit einer Verfassungsbeschwerde zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies sie als unzulässig ab. In dem Verfahren ging es um die Teilnahme der Gewerkschaften an kirchlichen Tarifverhandlungen und ein mögliches Streikrecht (Aktenzeichen: 2 BvR 2292/13). Anders als in der Wirtschaft werden in den meisten Einrichtungen der beiden großen Kirchen die Arbeitsbedingungen von einer paritätisch von »Arbeitgebern« und Beschäftigten besetzten Kommission ausgehandelt. (dpa/jW)
Siehe Seite 8
Mehr aus: Inland
-
Grundgesetz im Fadenkreuz
vom 03.09.2015 -
Zoff mit dem Ziehsohn
vom 03.09.2015 -
Krieg als Volksfest
vom 03.09.2015 -
EU-Militäraktion gegen Flüchtlinge
vom 03.09.2015 -
»Polizeiopfer gehen offensiv an die breite Öffentlichkeit«
vom 03.09.2015 -
»Als billige Arbeitskraft missbraucht«
vom 03.09.2015