Aus: Ausgabe vom 03.09.2015, Seite 5 / Inland
Regelung gegen willkürliche Befristung
Berlin. Die Bundesregierung will die Befristung von Arbeitsverträgen junger Wissenschaftler eindämmen. Ein vom Kabinett am Mittwoch gebilligter Gesetzentwurf sieht vor, dass die sachgrundlose Befristung zur Dauer der angestrebten Qualifikation – etwa einer Promotion – passen soll. Bei einer Befristung wegen Drittmittelfinanzierung soll sie der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen. Zudem soll die sachgrundlose Befristung nur zulässig sein, wenn die Beschäftigung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung dient. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Grundgesetz im Fadenkreuz
vom 03.09.2015 -
Zoff mit dem Ziehsohn
vom 03.09.2015 -
Krieg als Volksfest
vom 03.09.2015 -
EU-Militäraktion gegen Flüchtlinge
vom 03.09.2015 -
»Polizeiopfer gehen offensiv an die breite Öffentlichkeit«
vom 03.09.2015 -
»Als billige Arbeitskraft missbraucht«
vom 03.09.2015