Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.09.2015, Seite 5 / Inland

Angeblich nie gegen NSU-Opfer ermittelt

 

Düsseldorf. Bei der Untersuchung des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße 2004 sind nach Aussage des damals zuständigen Staatsanwalts keine Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Opfer eingeleitet worden. Im NSU-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags erklärte der damalige Oberstaatsanwalt Rainer Wolf am Montag, der Vorwurf, seinerzeit hätten die Opfer im Zentrum der Ermittlungen gestanden, sei falsch. Es sei keineswegs nur untersucht worden, ob es sich um organisierte Kriminalität in rivalisierenden türkischen Szenen gehandelt haben könnte. Einige der 22 Verletzten des Anschlags in der migrantisch geprägten Einkaufsmeile hatten Anfang des Jahres im Münchner Prozess um die Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) ausgesagt, sie seien damals von der Polizei wie Verdächtige behandelt worden. (dpa/jW)