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Aus: Ausgabe vom 19.09.2015, Seite 16 / Aktion

»Harter Sound«

M & R lädt zum Podiumsgespräch in die jW-Ladengalerie ein
Von M&R-Team

Manchmal kommt Hilfe von unerwarteter Seite. So wollte ein Kollege von der Berliner Zeitung in deren Ausgabe vom 3.6.2015 eigentlich ein neues Popmagazin vorstellen, verwendete aber viel Platz für die M&R. Diese müsse »eigentlich Marxistische Melodie & marxistischer Rhythmus heißen«. Bezugnehmend auf Cover und Textauszüge wird der Zeitschrift noch ein »ideologisch … harter ... Sound« bescheinigt. Für  solch nette Werbung in redaktionellen Beiträgen bezahlen andere viel Geld. Schönen Dank jedenfalls! Umbenennen werden wir die M&R allerdings nicht, sondern klarstellen, worum es geht: Gerade einer sich unpolitisch gerierenden, aber gleichzeitig Kriegshetze und neoliberale Dekultivierung bedienenden Musikindustrie muss frei nach Marx ihre eigene hässliche Melodie vorgespielt werden. Damit die auch ihr innewohnenden Klassenverhältnisse endlich wieder zum Tanzen gebracht werden können. 

Doch gibt es auch andere Klänge. Aufmunternd schöpft gerade das  aktuelle M&R-Heft  aus dem musikalischen Reichtum einer Gesellschaft, die fortgeschrittener war als die, in der wir heute zu leben und zu kämpfen gezwungen sind. Mit dem Titelthema »DDR-Musiken. Was bleibt« stieg nicht nur die Nachfrage, sondern auch die positive Resonanz. Anlass für uns, die Diskussion zu diesem Thema nicht nur in der Zeitschrift, sondern am Dienstag ab 19 Uhr auch in der jW-Ladengalerie stattfinden zu lassen.  Dort werden sich die Jazzsängerin Angelika Weiz, die Brecht-Interpretin Gina Pietsch, M&R-Redakteur Gerd Schumann sowie Moderator Arnold Schölzel mit Bewahrenswertem und Problematischem in der DDR-Musikentwicklung befassen. Harten Sound wird es auch geben und so manchem einschlägigen Geschichtsklitterer fröhlich aufgespielt. Sie können dabeisein: Kartenbestellungen sind noch per E-mail an mm@jungewelt.de  oder telefonisch unter 030/53635556 möglich.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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