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Aus: Ausgabe vom 24.09.2015, Seite 11 / Feuilleton

»Happy Birthday« ist frei

Das Urheberrecht für das Geburtstagslied »Happy Birthday to You« ist ungültig, entschied ein Bundesgericht in Los Angeles am Dienstag (Ortszeit). Richter George King erklärte das Lied zum Allgemeingut. Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Monopolisten Warner Music Group, der sich die Rechte 1988 gesichert hatte und jährlich etwa zwei Millionen Dollar an Gebühren für die kommerzielle Nutzung einstrich. Ursprünglich wurde das Urheberrecht 1935 von der Firma Clayton F Summy angemeldet. Nach Ansicht von Richter King galt dieses nur für die Melodie, nicht für den Text. Die Melodie ist seit Jahren Allgemeingut. »Nun ist ›Happy Birthday‹ nach 80 Jahren endlich frei«, jubelte Klägeranwalt Randall Newman nach dem Urteil. Geklagt hatten drei Dokumentarfilmer. Komponiert wurde der Song 1893 von den Schwestern Mildred und Patty Hill als Begrüßungslied in ihrem Kindergarten. (dpa/jW)

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