Beschlagnahme von Immobilien geplant
Bremen. Auch gegen den Willen der Eigentümer sollen Flüchtlinge in Bremen in leerstehende Gebäude einziehen können. Der Bremer Landtag soll in dieser Woche ein Gesetz zur Beschlagnahme der Immobilien auf den Weg bringen. Am Mittwoch stimmten die Abgeordneten in erster Lesung den Plänen der Landesregierung zu. Am Donnerstag wollen die Parlamentarier in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf abstimmen. Bremen wäre damit nach Hamburg das zweite Bundesland, in dem die Behörden ungenutzte Immobilien beschlagnahmen können. Die neue Regelung soll für Gebäude und Grundstücke ab 300 Quadratmetern gelten – und nur dann greifen, wenn es keine Plätze mehr in den bestehenden Flüchtlingsunterkünften gibt. Die Besitzer sollen eine Entschädigung erhalten. Das Gesetz ist bis März 2017 befristet. (dpa/jW)
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