Aus: Ausgabe vom 15.10.2015, Seite 4 / Inland
Gericht setzt Frist für Asylentscheidung
Osnabrück. Im juristischen Streit um die Bearbeitungsdauer für einen Asylantrag hat sich ein somalischer Flüchtling am Mittwoch in erster Instanz durchgesetzt. Laut Verwaltungsgericht Osnabrück muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb der kommenden drei Monate über den Antrag entscheiden. Der vor der islamistischen Terrormiliz Al-Schabab aus seiner Heimat geflüchtete Mann wartet bereits seit 16 Monaten auf eine Entscheidung des Bundesamtes. Die Behörde hatte auch nach mehreren Aufforderungen des Asylbewerbers und seines Anwalts noch keine Entscheidung getroffen und auf die hohe Arbeitsbelastung wegen der extrem gestiegenen Flüchtlingszahlen verwiesen. (dpa/jW)
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