Befangenheitsanträge im NSU-Prozess abgelehnt
München. Im NSU-Prozess sind die Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben mit Befangenheitsanträgen gegen das Münchner Oberlandesgericht gescheitert. Die Anträge seien unbegründet, entschied ein anderer Senat als der, vor dem sich Zschäpe, Wohlleben und drei weitere Angeklagte seit 2013 verantworten müssen. Das wurde der Deutschen Presse-Agentur am Montag abend aus Kreisen von Verfahrensbeteiligten bestätigt. Zuerst hatte Spiegel online darüber berichtet. Wohlleben hatte vergangenen Mittwoch Befangenheitsanträge gegen alle fünf Richter gestellt. Zschäpe ließ ihren Anwalt Mathias Grasel erklären, sie schließe sich dem Antrag an. Zuvor hatte das Gericht den Antrag der Wohlleben-Verteidigung abgelehnt, den Prozess auszusetzen. Hintergrund war der Dauerstreit in der Zschäpe-Verteidigung. Die Hauptangeklagte werde nicht ordnungsgemäß verteidigt. Das betreffe auch Wohlleben, der als Helfer angeklagt sei. (dpa/jW)
Mehr aus: Antifaschismus
-
Blumen für die »Legion Condor«
vom 21.10.2015 -
Kurs auf 80. Jahrestag
vom 21.10.2015