Aus: Ausgabe vom 29.10.2015, Seite 9 / Kapital & Arbeit
BGH: Erhöhung der Gaspreise rechtens
Karlsruhe. Energieversorgungsunternehmen durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Das Urteil betrifft Kunden in der Grundversorgung (Tarifkunden), die mit dem örtlichen Gasversorger einen Standardvertrag abgeschlossen haben (Az. VIII ZR 158/11 u. a.). In den vorliegenden Fällen gab der BGH den Stadtwerken Hamm und Geldern recht, die von »säumigen« Kunden Geld wollten. Diese hatten Preiserhöhungen beanstandet. (dpa/jW)
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